ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
1. Allgemeines
1.1 Es gelten ausschließlich unsere Verkaufsbedinungen. Entgegenstehende oder von unseren Verkaufsbedingungen abweichende Bedingungen des Bestellers erkennen wir nicht an, es sei denn, es wurde ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Unsere Verkaufsbedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren Verkaufsbeingungen abweichender Bedingung des Bestellers die Lieferung an den Besteller vorbehaltlos ausführen.
1.2 Alle Vereinbarungen, die zwischen uns und dem Besteller zwecks Ausführung dieses Vertrages getroffen werden, sind schriftlich niederzulegen.
2. Angebote und Vertragsabschluß
2.1 Unser Angebot ist freibleibend, sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt. An speziell ausgearbeitete Angebote halten wir uns vierzehn Kalendertage ab Datum des Angebotes gebunden.
2.2 Ist die Bestellung als Angebot gem. § 145 BGB zu qualifizieren, können wir dieses innnerhalb von vierzehn Kalendertagen durch Zusendung einer Auftragsbestätigung oder Lieferung der bestellten Ware annehmen. Nach ablauf der Frist gilt das Angebot als abgelehnt. Wenn wir keine Auftragsbestätigung erstellen, gilt unsere Rechnung als Bestätigung.
2.3 An Abbildungen, Zeichnungen, Kalkulationen und sonstigen Unterlagen behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor. Dies gilt auch für solche schriftlichen Unterlagen, die als „vertraulich“ bezeichnet sind. Eine Weitergabe an dritte bedarf unserer vorherigen ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung. Auf Verlangen sind die Unterlagen ohne Zurückhaltung von Kopien zurückzugeben.
3. Preise
3.1 Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, gelten unsere Preise „ab Werk“.
3.2 Die Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
3.3 Wenn nicht anderes vereinbart werden Verpackung und Versand gesondert in Rechnung gestellt.
4. Lieferzeit
4.1 Der Beginn der von uns angegebenen Lieferzeit setzt die Abklärung aller technischen Fragen voraus.
4.2 Die Vereinbarung von Lieferterminen und -fristen bedarf der Schriftform.
4.3 Kommt der der Besteller in Annahmeverzug oder verletz er sonstige Mitwirkungspflicht, so sind wir berechtigt, den uns entstandenen Schaden einschließlich etwaiger Mehrsaufwendungen zu verlange. In deisem Fall geht auch die Gefahr eines zufällig Unterganges oder einer zufälligen Verschlechterung der Kaufsache in dem Zeitpunkt auf den Besteller über, in dem dieser in Annahmeverzug gerät.
5. Versand und Gefahrübergang
5.1 Die Gefahr geht mit der Übergabe oder wenn der Besteller im Verzug der Annahme ist, auf den Besteller über.
5.2 Die Verpackung erfolgt nach Handelsüblichen Gesichtspunkten. Sie wird zum Selbstkostenpreis gesondert berechnet und nicht zurückgenommen. Der Besteller ist verpflichtet, für eine Entsorgung der Verpackung auf eigene Kosten zu sorgen.
6. Haftung
6.1 Wir schließen unsere Haftung für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen aus, sofern keine vertragswesentliche Pflichten, Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder Garantie betreffend oder Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz berührt sind. Gleiches gilt für Pflichtverletzungen unserer gesetzlichen Vertreter und Erfüllungshilfen.
6.2 Werden Bertriebs- oder Wartungsanweisungen und Mischempfehlungen nicht befolgt, Änderungen an den Produkten vorgenommen, Teile ausgewechselt oder Verbrauchsmaterialien verwendet, so entfällt jede Gewährleistung, wenn der Besteller eine entsprechende substantiierte Behauptung, dass erst dieser Umstand den Mangel herbeigeführt hat, nicht widerlegt.
7. Verjährung
7.1 Ansprüche wegen eines Mangels gebrauchter Sachen verjährt in einem Jahr ab Lieferung der Sache.
7.2 Ansprüche, die nicht auf einem Mangel der Sache beruhen, verjähren in einem Jahr.
7.3 Abweichend von Ziffer 1 und Ziffer 2 gelten die gesetzlichen Fristen, wenn die Haftung auf Vorsatz oder einer übernommenen Garantie beruht.
8. Eigentumsvorbehalt
8.1 Wir behalten uns das Eigentum an der Kaufsache bis zum Eingang aller Zahlungen aus dem Liefervertrag vor. Bei vertragswidrigem Verhalten des Bestellers, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, die Kaufsache zurückzunehmen. In der Zurücknahme sowie in der Pfändung der unter Vorbehalt gelieferten Kaufsache durch uns liegt stets ein Rücktritt vom Vertrag vor. Wir sind nach Rücknahme der Kaufsache zu deren Verwertung befugt, der Verwertungserlös ist auf die Verbindlichkeiten des Bestellers, abzüglich angemessener Verwertungskosten, anzurechnen.
8.2 Der Besteller ist verpflichtet, Pfändungen der Vorbehaltsgegenstände und sonstige Eingriffe Dritter uns unverzüglich schriftlich anzuzeigen und die Pfandgläubiger vom Eigentumsvorbehalt zu unterrichten. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gem. § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Besteller für den uns entstandenen Schaden.
9. Zahlung
9.1 Soweit nichts anderes vereinbart ist, sind unsere Rechnungen nach Rechnungsstellung innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug netto fällig und zahlbar.
9.2 Die Ablehnung von Schecks oder Wechseln behalten wir uns ausdrücklich vor. Die Annahme erfolgt stets nur erfüllungshalber. Diskont- oder Wechselspesen gehen zu Lasten des Bestellers und sind sofort fällig.
9.3 Bei begründeten Zweifeln an der Kreditwürdigkeit des Bestellers, insbesondere wenn dieser einen Scheck nicht einlöst oder seine Zahlung einstellt, sind wir berechtigt, die gesamte Restschuld fällig zu stellen, auch wenn wir Schecks angenommen haben. Zudem sind wir berechtigt, Vorausleistungen oder Sicherheitsleistungen zu verlangen.
9.4 Stellt der Besteller seine Zahlungen endgültig ein und/oder wird ein Insolvenzverfahren über sein Vermögen oder ein gerichtliches oder außergerichtliches Vergleichsverfahren beantragt, so sind wir auch berechtigt, von dem noch nicht erfüllten Teil des Vertrages zurückzutreten.
9.5 Kommt der Besteller in Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, Verzugszinsen nach den gesetzlichen Bestimmungen zu fordern. Falls wir in der Lage sind, einen höheren Verzugsschaden nachzuweisen, sind wir berechtigt, diesen geltend zu machen.
9.6 Aufrechnungsrechte stehen dem Besteller nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig fest gestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind. Außerdem ist er zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechtes nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
10. Datenverarbeitung
Wir sind berechtigt, alle im Zusammenhang mit der Geschäftsbeziehung erhaltenen Daten über den Besteller im Sinne des Datenschutzes zu speichern bzw. zu verarbeiten.
11. Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit einer sonstigen Bedingung und Vereinbarung zwischen dem Besteller und uns nicht berührt.
BESONDERE BESTIMMUNGEN GEGENÜBER UNTERNEHMEN
Im Verhältnis zu Unternehmen gelten ergänzend die nachfolgenden Bestimmungen:
1. Gewährleistung
1.1 Mängel der gelieferten Sache einschließlich der Handbücher und sonstiger Unterlagen werden vom Lieferanten innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Frist von zwei Jahren ab Lieferung nach entsprechender Mitteilung durch den Anwender behoben. Dies geschieht nach Wahl des Käufers durch kostenfreie Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Im Falle der Ersatzlieferung ist der Käufer verpflichtet, die mangelhafte Sache zurückzugewähren.
1.2 Kann der Mangel nicht innerhalb angemessener Frist behoben werden oder ist die Ersatzlieferung aus sonstigen Gründen als fehlgeschlagen anzusehen, kann der Käufer nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung (Minderung) verlangen oder vom Vertrag zurücktreten. Von einem Fehl schlagen der Nachbesserung ist erst auszugehen, wenn dem Lieferanten hinreichende Gelegenheit zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung eingeräumt wurde ohne dass der gewünschte Erfolg erzielt wurde, wenn die Nachbesserung oder Ersatzlieferung unmöglich ist, wenn sie vom Lieferanten verweigert oder unzumutbar verzögert wird, wenn begründete Zweifel hinsichtlich der Erfolgs-aussichten bestehen oder wenn eine Unzumutbarkeit aus sonstigen Gründen vorliegt.
2. Untersuchungs- und Rügepflicht
Die Gewährleistungsrechte des Bestellers setzen bei beiderseitigen Handelsgeschäften voraus, dass dieser seinen nach §§ 377, 378 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist. Die Rüge muss schriftlich erhoben werden.
3. Haftung
Die Haftung für nicht vorhersehbare Schäden ist ausgeschlossen, sofern keine vorsätzliche Pflichtverletzung, Schäden aus der Verletzung des Lebens, Körpers oder der Gesundheit oder Garantien betroffen sind oder Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz berührt sind.
4. Eigentumsvorbehalt
Ergänzend zu den Bestimmungen „Allgemeine Bestimmungen“ Punkt 8 gilt:
4.1 Wir behalten uns das Eigentum an den gelieferten Gegenständen bis zur Erfüllung aller Forderungen, die uns aus jedem Rechtsgrund gegen den Besteller zustehen, vor.
4.2 Abweichend von „Allgemeine Bestimmungen“ Punkt 8 gilt gegenüber Kaufleuten die Zurücknahme der Kaufsache nicht als Rücktritt vom Vertrag, es sei denn wir hätten dies ausdrücklich schriftlich erklärt. Wir sind berechtigt, unabhängig des uns zustehenden Erfüllungsanspruches nach Verstreichen einer dem Besteller zur Erfüllung einer Verpflichtung gesetzten Frist, die Sache herauszuverlangen, wenn der Besteller seine Verpflichtung uns gegenüber nicht oder nicht pünktlich erfüllt und/oder in unzulässiger Weise auf die unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Gegenstände einwirkt. Hat der Besteller den Vertrag erfüllt, so haben wir die Gegenstände herauszugeben.
4.3 Erfolgte die Lieferung für einen vom Besteller unterhaltenen Geschäftsbetrieb, dürfen die Gegenstände im ordentlichen Geschäftsgang weiter veräußert werden. In diesem Fall tritt der Besteller uns jedoch bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Faktura-Endbetrages (einschließlich MwSt.) unserer Forderung ab, die ihm aus der Weiterveräußerung gegen seine Abnehmer oder Dritte erwachsen, unabhängig davon, ob die Kaufsache ohne oder nach Verarbeitung weiter verkauft worden ist. Bei Weiterveräußerung der Gegenstände auf Kredit hat sich der Besteller gegenüber seinem Abnehmer seinerseits das Eigentum vorzubehalten. Die Rechte und
Ansprüche aus diesem Eigentumsvorbehalt gegenüber seinem Abnehmer tritt der Besteller hiermit an uns ab.
4.4 Eine etwaige Be- oder Verarbeitung der Vorbehaltsgegenstände nimmt der Besteller für uns unentgeltlich vor. Bei Verarbeitung, Verbindung, Vermischung oder Vermengung der Vorbehaltsgegenstände mit anderen nicht uns gehörenden Waren steht uns der dabei entstandene Miteigentumsanteil der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Kaufsache (Faktura-Endbetrag, einschließlich MwSt.) zu der übrigen verarbeiteten Ware zum Zeitpunkt der Verarbeitung, Verbindung, Vermischung oder Vermengung zu. Erwirbt der Besteller das Alleineigentum an einer neuen Sache, so gilt als vereinbart, dass der Besteller uns entsprechend der vorgenannten Berechnung anteilmäßig Miteigentum überträgt und die Sache unentgeltlich für uns verwahrt.
Werden die Vorbehaltsgegenstände zusammen mit anderen Waren, und zwar gleich, ob ohne oder nach Verarbeitung, Verbindung, Vermischung oder Vermengung weiter veräußert, so gilt die in 4.3 vereinbarte Vorausabtretung nur in Höhe des Faktorenwertes der Vorbehaltsgegenstände, die mit den anderen Waren weiter veräußert worden sind.
4.5 Werden Vorbehaltsgegenstände als wesentlicher Bestandteil in das Grundstück des Bestellers eingebaut, so tritt dieser schon jetzt die aus einer Veräußerung des Grundstücks oder von Grundstücksrechten entstehenden Forderungen mit allen Nebenrechten an uns ab.
4.6 Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Bestellers insoweit freizugeben, als der realisierbare Wert unserer Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 10 % übersteigt; die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt uns.
5. Gefahrenübergang
5.1 Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist Lieferung „ab Werk“ vereinbart.
5.2 Die Gefahr geht auf den Besteller über, sobald die Sendung an die den Transport ausführende Person übergeben worden ist oder zwecks Versendung unser Werk verlassen hat. Wird der Versand auf Veranlassung des Bestellers verzögert oder nicht ausgeführt, geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft auf ihn über.
5.3 Auf Wunsch des Bestellers werden Lieferungen in seinem Namen und auf seine Rechnung versichert.
6. Anwendbares Recht, Gerichtsstand, Erfüllungsort